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Sie bestimmen, ob Sie uns eine Spende zur direkten Verwendung unserer Ziele zukommen lassen, ob Sie eine Zustiftung (dauerhafte Anlage) leisten möchten oder ob Sie einen Stiftungsfonds (dauerhafte Anlage) errichten möchten, aus dessen Zinserträgen Hilfe geleistet wird. Ab EUR 5.000,- kann dieser Stiftungsfonds auch Ihren Namen tragen.
Dass Ihre Zuwendung den entsprechenden Zwecken zugute kommt, dafür garantiert der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat, der sich aus namhaften Persönlichkeiten zusammensetzt und nur der Satzung der Gemeinschaftsstiftung gegenüber verpflichtet ist. Weiterhin wird jährlich ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt und die Stiftungsaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.

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