Freiwilligendienst bei der AWO Essen

Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst bei der AWO

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei der AWO sind Freiwilligendienste im sozialen Bereich. Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zu engagieren und damit etwas für die Gesellschaft zu tun. Ein freiwilliger Einsatz fördert die Entwicklung der Persönlichkeit, bietet Orientierung auch bei der Berufswahl und vermittelt wichtige Kompetenzen für das weitere Leben.

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es?

Beide Freiwilligendienste erfolgen vor allem in sozialen Einrichtungen. Die AWO bietet zum Beispiel in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, in der Altenhilfe, in der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Migrationsdiensten, in Krankenhäusern, in Schulen und in kulturellen Einrichtungen viele interessante und abwechslungsreiche Einsatzmöglichkeiten.

Worin unterscheidet sich der BFD vom FSJ?

Für Freiwillige unter 27 Jahren unterscheiden sich der BFD und das FSJ nur geringfügig in der Organisation und der Vertragsgestaltung.

Spielt Bildung eine Rolle?

Die pädagogische Begleitung und die Teilnahme an Seminaren sind wichtige Bestandteile der Freiwilligendienste. Insgesamt werden die Freiwilligen für 25 Seminartage von ihrer Einsatzstelle freigestellt. Für über 27-Jährige finden im Rahmen der Erwachsenenbildung Seminartage statt. Die Teilnahme an den Seminaren ist für die Freiwilligen verpflichtend. Während des gesamten Einsatzes stehen den Freiwilligen für alle Fragen feste Kontaktpersonen zur Verfügung.

Ist man sozialversichert?

Absolut. Freiwillige sind sozial abgesichert.

Das heißt, die Freiwilligen sind über ihre Einsatzstelle in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert.

Wie und wo kann man sich bewerben?

Für unsere Ambulanten Dienste, Stationären Pflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten und andere Einrichtungen suchen wir ständig freiwillige Helfer.

Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Essen e.V.
Overbergstraße 27
45141 Essen
Email: bewerbung@awo-essen.de
Telefon: 0201 1897-0

Wer kann mitmachen?

Beide Freiwilligendienste stehen jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen.

Beim FSJ können die Freiwilligen bis zu 27 Jahre alt sein. Beim BFD gibt es keine Altersbegrenzung.

Wie lange dauert der Einsatz?

In der Regel zwölf Monate. Mindestens jedoch 6, höchstens 18 und in Ausnahmefällen, bei Vorlage eines besonderen pädagogischen Konzeptes, 24 Monate.

Kann der Einstieg jederzeit erfolgen?

Das ist möglich.

Normalerweise beginnen die Dienste aber im August oder September.

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Es gibt ein Taschengeld, das je nach Einsatzstelle und Bereich unterschiedlich ist.

Laut Gesetz dürfen max. 330,- Euro gezahlt werden. Außerdem kann sich die Einsatzstelle an den Kosten zur Verpflegung und Unterkunft beteiligen oder die Freiwilligen mit einer sogenannten Geldersatzleistung unterstützen.

Besteht ein Urlaubsanspruch?

Auf jeden Fall. Freiwilligen stehen genau so viele Urlaubstage zu, wie allen anderen Beschäftigten der Einsatzstelle.

Quelle: AWO Bundesverband