Teilnahmebedingungen für ehrenamtlich begleitete Gruppenreisen der AWO Essen

Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen (nachfolgend AWO genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich mit dem Buchungsformular oder per Internet vorgenommen werden. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Unterschrift des Reiseteilnehmers, der Absendung der Internetanmeldung und der Annahme durch die AWO zu Stande. Ist in der Ausschreibung eine Anzahlung ausgewiesen, so kommt der Vertrag erst mit dem Eingang der Zahlung auf unserem Konto zu Stande.

2. Bezahlung

Der vollständige Reisepreis muss grundsätzlich sechs Wochen vor Reisebeginn bezahlt sein. Im Übrigen gelten die in der Ausschreibung genannten Zahlungsbedingungen.

3. Leistungen

Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der AWO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die AWO ist 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, die ausgeschriebenen oder vereinbarten Preise zu ändern, falls sich die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöhen oder sich für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ändern. Über jede Preisänderung und über jede Änderung einer wesentlichen Leistung wird die AWO den Teilnehmer/ die Teilnehmerin unverzüglich nach Kenntnis informieren.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson

5.1. Vor Reisebeginn ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurück zu treten. Die Rücktrittserklärung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform; sie muss der AWO vor Reisebeginn zugegangen sein. Macht der Teilnehmer/die Teilnehmerin von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch oder tritt er/sie die Reise nicht an, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten zu sein, so kann die AWO den vereinbarten Reisepreis oder eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorbereitungen und für ihre Aufwendungen verlangen.

5.2. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verlangen, dass statt seiner / ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

5.3. Wir empfehlen zur Vermeidung von Reiseausfallkosten eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

5.4. Ansonsten gelten folgende Stornierungsfristen nach Eingang Ihrer schriftlichen Abmeldung.

6. Rücktritt oder Kündigung durch die AWO

Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung für die betreffende Reise ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist die AWO bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn berechtigt, die Reise abzusagen. Die AWO ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der gezahlte Teilnehmerbeitrag wird erstattet.

7. Datenschutzerklärung (Online-Anmeldung Seniorenreisen)

Im Zusammenhang mit unseren Reiseunternehmungen werden die von uns erhobenen Daten im notwendigen Umfang an Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen und Versicherungsdienstleister weitergegeben. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe der Daten erfolgt nicht.