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Im AWO Kinderhotel im Girardet Haus werden Kinder zwischen 3 und 14 Jahren kurzzeitig und kurzfristig betreut.
Das Kind soll sich im Kinderhotel wohl fühlen, Spaß haben und eine interessante Zeit erleben. Zur Betreuung des Kindes gehören altersbezogene Angebote zu Spiel, Kreativität, Bewegung und andere Aktivitäten, die dem Kind seinen Aufenthalt im Kinderhotel angenehm gestalten.
Die Betreuung erfolgt durch in der Kinderbetreuung erfahrene Kräfte, das Kinderhotels wird von einer langjährig erfahrenen Fachkraft geleitet.
Das Kind erhält die Möglichkeit, sich mit dem Kinderhotel vertraut zu machen.
Die Sorgeberechtigten und die MitarbeiterIn des Kinderhotels besprechen die für die Betreuung des Kindes wichtigen Belange. Dies gilt insbesondere bei Übernachtungen.
Das Kind wird immer mit Getränken versorgt.
Zu den Essenszeiten werden Mahlzeiten angeboten. Die Mitarbeiterin des Kinderhotels vereinbart mit den Sorgeberechtigten, ob das Kind an Mahlzeiten teilnimmt und Besonderheiten zu beachten sind.
Das Kinderhotel bietet eine kindgemäße Übernachtung durch individuelle Begleitung beim Zubettgehen, beim Einschlafen und morgentlichen Aufwachen. Während der Nacht ist die Mitarbeiterin des Kinderhotels jederzeit für das Kind ansprechbar.
Sollte sich das Kind in der Nacht stark unwohl fühlen, sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, das Kind gegebenenfalls abzuholen.
Das Kinderhotel im Girardet Haus hat folgende Kernöffnungszeiten:
| Montag bis Freitag | 07.00 bis 21.00 Uhr |
| Samstag / Sonntag | 08.00 bis 18.00 Uhr |
| Übernachtungen am Wochenende (Fr. auf Sa. und Sa. auf So.) | 18.00 bis 10.00 Uhr |
Andere Betreuungszeiten sind nach Absprache möglich.
| Betreuungsstunde Montag bis Freitag | 5,00 |
| Betreuungsstunde Samstag / Sonntag | 8,00 |
| Übernachtung Wochenende von 18.00 bis 10.00 Uhr | 70,00 |
| pro Mahlzeit | 2,50 |
| Getränke | frei |
Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig betreut, gewährt das Kinderhotel Rabatte: Für das 2. Kind 20% Nachlass, ab dem 3. Kind 50% Nachlass auf alle Kosten.
Buchungen zur Betreuung im Kinderhotel sind aus Gründen der Personalplanung eine Woche vor dem geplanten Betreuungstermin telefonisch oder schriftlich erforderlich.
Buchungen können bis 24 Stunden vor dem geplanten Betreuungstermin telefonisch kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung werden 50% der Kosten für die geplanten Betreuungsstunden fällig.
Die Zahlung für die Betreuung ist bar in der Einrichtung zu entrichten. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Quittung. Bei häufigerer Buchung des Kinderhotels ist eine Rechnungsstellung möglich. Die Überweisung des Rechnungsbetrags wird innerhalb einer Woche nach dem Betreuungstermin fällig.
KontoNr.: 213 280
Sparkasse Essen, BLZ 360 501 05
Stichwort: Kinderhotel / 501
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, während der Betreuungszeit des Kindes telefonisch erreichbar zu sein. Die MitarbeiterIn des Kinderhotels tritt mit den Sorgeberechtigten in Kontakt, wenn sie dies zum Wohl des Kindes für erforderlich hält.
Für die Dauer der Betreuung im Kinderhotel übertragen die Sorgeberechtigten der AWO-Kita gGmbH die Aufsichtspflicht über das Kind. Der Träger des Kinderhotels verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen der Aufsichtspflicht. Sie beginnt mit der Übergabe des Kindes an die BetreuerIn.
Beauftragen die Sorgeberechtigten eine andere Person zum Abholen des Kindes, verpflichten sie sich, damit nur eine der Einrichtung bekannte oder vorher schriftlich benannte Person zu betrauen.
Das im Kinderhotel betreute Kind ist durch die gesetzliche Unfallversicherung des Landes Nordrhein-Westfalen versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Kinderhotels stehen. Hierzu gehören auch Ausflüge und andere Aktivitäten außerhalb der Räume des Kinderhotels.
Der Versicherungsschutz beinhaltet ausschließlich Leistungen im Hinblick auf Personenschäden. Für Sachschäden und Verluste an persönlichem Eigentum, wie z. B. Brillen, Kleidungsstücke, Spielzeug usw. wird keine Haftung übernommen.
Die MitarbeiterIn des Kinderhotels darf dem Kind grundsätzlich keine Medikamente verabreichen. Ist bei chronischen Erkrankungen die Einnahme eines Medikamentes unbedingt erforderlich, muss eine vom Arzt unterschriebene Bescheinigung vorgelegt werden, in der genaue Angaben zum Medikament und dessen Dosierung angegeben sind.
Jede Medikamentengabe erfolgt auf Gefahr und Risiko der Sorgeberechtigten. Für Fehler bei der Verabreichung haftet der Träger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Erkrankt ein Kind während seines Aufenthalts im Kinderhotel, sind die Sorgeberchtigten verpflichtet, es schnellst möglich abzuholen.
Beim Umgang mit Krankheiten gelten die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes.
Wenn bei dem betreuten Kind oder einer im Haushalt lebenden Person eine ansteckende Krankheit, bzw. Kinderkrankheit auftritt, sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, dies dem Kinderhotel zu melden. Ist das Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt, darf es das Kinderhotel nicht besuchen. Die gilt auch bei Befall von Läusen und Nissen.
Das AWO - Kinderhotel verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Sorgeberechtigten und des Kindes im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen.
AWO Essen
September 2010