Elternberatung im Vorfeld des Jugendgerichtsverfahrens

Ihr Sohn oder Ihre Tochter wird beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben!

Sie und Ihr Kind sind schockiert! Dabei werden Sie mit Ihrem Kind häufig in schwierige Situationen gebracht.

Vorwürfe, Scham gegenüber Verwandten und Freunden, Angst vor Konsequenzen und Ratlosigkeit, in der Erziehung etwas falsch gemacht zu haben, belasten Sie sehr!

Mit diesen und ähnlichen Fragen können Sie sich als Eltern oder als andere Sorgeberechtigte an die Jugendgerichtshilfe der AWO wenden. Wir zeigen Ihnen bei Bedarf weitere Hilfsmöglichkeiten auf und stellen Ihnen auf Wunsch die Kontakte zu den geeigneten Stellen her.

Sollte Ihr Kind unter 14 Jahre alt sein und eine Straftat begangen haben, weswegen die Polizei ermittelt, so können Sie Beratung und Unterstützung zur Förderung der kindlichen Entwicklung von den Erziehungsberatungsstellen und dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes erhalten.

Unter Kontakte Jugendgerichtshilfe finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Seit vielen Jahren hat unser Fachpersonal mit professioneller Erfahrung die vielseitigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe erfüllt.

Durch langjährige interkulturelle Arbeit verfügen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Zusammenarbeit mit jungen Menschen und Ihren Familien, die einen Migrationshintergrund haben, über interkulturelle Kompetenzen. Bei Bedarf haben wir Übersetzungsmöglichkeiten in verschiedenen Sprachen.