Qualifizierung zum/zur staatl. anerkannten AltenpflegehelferIn

nächste Kurse: 01.03.2012 - 28.02.2013 und 20.09.2012 - 19.09.2013


Seit dem 01.08.2006 ist die Ausbildung zur/zum AltenpflegehelferIn in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt. Neben der dreijährigen Fachkraftausbildung zum/zur AltenpflegerIn gibt es damit eine zweite staatl. anerkannte Ausbildung in der Altenpflege.

In der Altenpflegehilfe geht um die grundpflegerische Versorgung von alten Menschen in stabilen Pflegesituationen. Wir vermitteln aber auch alle Inhalte der einfachen medizinischen Behandlungspflege (Blutzucker messen, s.c.-Injektionen verabreichen, Vitalzeichenkontrolle...), damit unsere Absolvent/innen auch im ambulanten Bereich besser einsetzbar sind.

Wer kann teilnehmen? Zugangsvoraussetzungen

Um eine Altenpflegehelferqualifizierung beginnen zu können, müssen folgende Bedingungen nach Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes NRW (APO-APH) erfüllt sein:

1. die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes (siehe auch Eignungsfeststellung)

2. schulische/berufliche Voraussetzungen:

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (10A) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (neu !)

Eignungsfeststellung

In einer vorgeschalteten Infoveranstaltung erhalten die Bewerber/-innen erste Informationen über Inhalte und Struktur der Ausbildung am Bildungsinstitut.

An diesem Infotag und in einem weiteren Einzelgespräch wird die persönliche Eignung des Bewerbers (Talent, Motivation...) für die Maßnahme festgestellt.

Dauer und Ablauf

Die Qualifizierung zum/zur AltenpflegehelferIn hat eine Gesamtumfang von 1.675 Stunden. Diese gliedern sich in mind. 775 Unterrichtstunden theoretischen Unterricht und 900 Stunden praktische Ausbildung.

Das Fachseminar für Altenpflege ist für den schulischen Teil der Ausbildung zuständig. Hier wird auch der Bildungsvertrag abgeschlossen.

Der praktische Teil der Ausbildung findet zu gleichen Teilen in stationären Einrichtungen (Pflegeheime) und bei ambulanten Pflegediensten statt.

Die gesamte Ausbildung geschieht in enger Kooperation zwischen den praktischen Ausbildungsstätten und dem Bildungsinstitut Altenpflege.

Zeugnis und Zertifikat zur med. Behandlungspflege

Nach erfolgreichem Bestehen der dreiteiligen Abschlussprüfung erhält der/die Teilnehmerin das staatl. Abschlusszeugnis, zudem ein gesondertes Zertifikat, das alle behandlungspflegerischen Tätigkeiten der Leistungsgruppe 1 ausweist.

Hinweis:

Bei erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahme erfüllen die Absolventen die Zugangsvoraussetzungen für die dreijährige Fachausbildung zum/zur Altenpfleger/-in.

Bei besonders erfolgreichem Abschluss kann die anschließende Fachkraftausbildung um ein Jahr verkürzt werden.

Schulkosten/Unterhaltssicherung

Die Lehrgangsgebühren (Schulkosten) werden entweder über die Agentur für Arbeit/ARGE (Bildungsgutschein) oder aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen bestritten.

Zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes erhalten die TeilnehmerInnen als Kunden von Agentur oder ARGE weiterhin Unterhaltsgeld von der zuständigen Behörde (AlGe I oder AlGe II). Landesgeförderte Teilnehmer/innen müssen ihren Lebnsunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten. Die Beantragung von Schüer-BAfÖG ist möglich, da da die Ausbildung zu einem Berufsabschluss nach dem Landesrecht führt.

Bewerbung

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen beinhalten:


Die Bewerbung ist zu richten an:

Bildungsinstitut Altenpflege
Arbeiterwohlfahrt Essen
Fachseminar für Altenpflege

Peterstr. 2
45141 Essen


Wir werden den Eingang Ihrer Bewerbung auf jeden Fall bestätigen und laden Sie zu ggb. Zeitpunkt zur Eignungsfeststellung ein.