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Seit dem 01.08.2006 ist die Ausbildung zur/zum AltenpflegehelferIn in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt. Neben der dreijährigen Fachkraftausbildung zum/zur AltenpflegerIn gibt es damit eine zweite staatl. anerkannte Ausbildung in der Altenpflege.
In der Altenpflegehilfe geht um die grundpflegerische Versorgung von alten Menschen in stabilen Pflegesituationen. Wir vermitteln aber auch alle Inhalte der einfachen medizinischen Behandlungspflege (Blutzucker messen, s.c.-Injektionen verabreichen, Vitalzeichenkontrolle...), damit unsere Absolvent/innen auch im ambulanten Bereich besser einsetzbar sind.
Um eine Altenpflegehelferqualifizierung beginnen zu können, müssen folgende Bedingungen nach Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes NRW (APO-APH) erfüllt sein:
1. die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes (siehe auch Eignungsfeststellung)
2. schulische/berufliche Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (10A) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (neu !)
In einer vorgeschalteten Infoveranstaltung erhalten die Bewerber/-innen erste Informationen über Inhalte und Struktur der Ausbildung am Bildungsinstitut.
An diesem Infotag und in einem weiteren Einzelgespräch wird die persönliche Eignung des Bewerbers (Talent, Motivation...) für die Maßnahme festgestellt.
Die Qualifizierung zum/zur AltenpflegehelferIn hat eine Gesamtumfang von 1.675 Stunden. Diese gliedern sich in mind. 775 Unterrichtstunden theoretischen Unterricht und 900 Stunden praktische Ausbildung.
Das Fachseminar für Altenpflege ist für den schulischen Teil der Ausbildung zuständig. Hier wird auch der Bildungsvertrag abgeschlossen.
Der praktische Teil der Ausbildung findet zu gleichen Teilen in stationären Einrichtungen (Pflegeheime) und bei ambulanten Pflegediensten statt.
Die gesamte Ausbildung geschieht in enger Kooperation zwischen den praktischen Ausbildungsstätten und dem Bildungsinstitut Altenpflege.
Nach erfolgreichem Bestehen der dreiteiligen Abschlussprüfung erhält der/die Teilnehmerin das staatl. Abschlusszeugnis, zudem ein gesondertes Zertifikat, das alle behandlungspflegerischen Tätigkeiten der Leistungsgruppe 1 ausweist.
Hinweis:
Bei erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahme erfüllen die Absolventen die Zugangsvoraussetzungen für die dreijährige Fachausbildung zum/zur Altenpfleger/-in.
Bei besonders erfolgreichem Abschluss kann die anschließende Fachkraftausbildung um ein Jahr verkürzt werden.
Die Lehrgangsgebühren (Schulkosten) werden entweder über die Agentur für Arbeit/ARGE (Bildungsgutschein) oder aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen bestritten.
Zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes erhalten die TeilnehmerInnen als Kunden von Agentur oder ARGE weiterhin Unterhaltsgeld von der zuständigen Behörde (AlGe I oder AlGe II). Landesgeförderte Teilnehmer/innen müssen ihren Lebnsunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten. Die Beantragung von Schüer-BAfÖG ist möglich, da da die Ausbildung zu einem Berufsabschluss nach dem Landesrecht führt.
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen beinhalten:
Bildungsinstitut Altenpflege
Arbeiterwohlfahrt Essen
Fachseminar für Altenpflege
Peterstr. 2
45141 Essen
Wir werden den Eingang Ihrer Bewerbung auf jeden Fall bestätigen und laden Sie zu ggb. Zeitpunkt zur Eignungsfeststellung ein.