Stellungnahme der AWO Essen zum Mietverhältnis Frau T. in Essen, Vollmerskamp 27a

Die Pressenerichterstattung war in diesem Fall nicht vollständig. Daher hier einige zuzätzliche Informationen:

Frau T. ist Anfang der 90er Jahre in unsere Seniorenwohnanlage, Vollmerskamp 27a, eingezogen. Sie suchte damals dringend eine Wohnung und war sehr dankbar, dass die AWO Essen ihr die Möglichkeit geboten hat, dort im Lotte-Lemke-Haus einzuziehen.

Vor ca. 8 Jahren begannen andere Mieterinnen und Mieter des Hauses, sich über Frau T. zu beschweren. Zunächst konnte die Sozialarbeiterin des Hauses schlichtend eingreifen. Danach häuften sich erneut die Beschwerden der Nachbarn, weil Frau T. sich im Haus sehr rücksichtslos verhielt. Als dann Frau T. sich ohne Genehmigung einen Hund anschaffte, verschärfte sich die Situation im Hause, da der Hund unangeleint durch das gesamte Haus lief und dabei auch gehbehinderte Mieterinnen und Mieter gefährdete. Frau T. wurde mit Fristsetzung abgemahnt. Ihr gesamtes Verhalten änderte sich nicht, so dass auch die Beschwerden der Mieterinnen und Mieter sich fortsetzten.

Um den Frieden im Hause wieder herzustellen und das Recht der anderen 61 Mietparteien auf ein störungsfreies Wohnen zu wahren, war die AWO gefordert, die ganze Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Auch dessen Einschalten änderte nichts am vertragswidrigen Verhalten von Frau T., so dass letztlich eine Klage erforderlich war.

In beiden Instanzen hat das Gericht festgestellt, dass die auf den Beschwerden der Mieterinnen und Mieter begründete Kündigung von Frau T. zurecht erfolgte. Aufgrund der besonderen Lebenslage, Frau T. ist querschnittsgelähmt, räumte das Gericht eine ungewöhnlich lange Räumungsfrist ein.

Aus Rücksicht auf Frau T. und ihre Behinderung hat die AWO Essen diese Frist dann erneut verlängert, so dass über zwei Jahre Zeit waren, eine neue Wohnung zu finden. Als ersichtlich wurde, dass gar keine Bestrebungen zu einem Auszug bestanden und das vertragswidrige Verhalten sich fortsetzte, hat die AWO eine weitere Fristverlängerung abgelehnt und die Räumung der Wohnung beantragt. In zwei Instanzen hat das Gericht dann bestätigt, dass die Räumung aufgrund der sehr langen Frist angemessen ist und keine besondere Härte darstellt.